Betreuung: Integrationsplätze in der List

 

Der Kinderladen 'Villa Kunterbunt' in der List (Hannover) sucht zum Sommer 2012 passende Familien
mit i-Kindern ab 3 Jahren.
Interessenten melden sich bitte möglichst schon bis Mitte/ Ende Februar bei
Holger Brügmann, Telephon 0511- 388 94 75
oder per eMail über holgerbruegmann@htp-tel.de.

 

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Betreuung: Integrationsplatz in Langenhagen

 

Die Christliche Kinder-Tagesstätte Arche in Langenhagen (Hannover) bietet zum Sommer 2012 in ihrer Krippengruppe Flamingo einen Integrationsplatz für ein Kind von 1 bis 3 Jahren.
Interessenten melden sich bitte bei
Waltraud Dachwitz, Telephon 0511- 72 49 22 16 oder 0176- 21 98 63 41,
oder per eMail über kita@febel-ev.de.

 

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Grundschule (Südstadt): sucht zwei i-Kinder für erste Klasse

 

Zum Schuljahr 2012/ 2013 bietet die 'Grundschule Meterstraße' in der Südstadt für zwei Kinder mit geistiger Behinderung die Aufnahme in eine erste Klasse.

Ansprechpartnerin für mehr Informationen zu dieser Klasse und den Verlauf der Integration an der Grundschule Meterstraße ist Frau Mona Schramme telephonisch unter 0511- 803 91 75.

 

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Betreuung: Integrationsplatz in der List

 

Die 'Krabbelgruppe DADA' in der List (Hannover) bietet zum Sommer 2012 einen freien Integrationsplatz.
Interessenten melden sich bitte bei Familie Burda, Telephon 0511- 54 57 47 25.

 

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Neuer Elternverein gegründet

 

Die Leere Wiege wurde als Verein für verwaiste Eltern gegründet.
Sie erreichen den Elternverein über die Hebamme Heidi Blohmann,
Telephon 0511- 58 26 44, eMail blohmann-krueger@t-online.de
und über das Kontaktformular der Web-Seite.

 

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Projekt "InKö"

 

Mit dem Projekt "InKö" - Integration/ Inklusion Köln entsteht derzeit ein Informationsportal zum Themenschwerpunkt 'integrative und inklusive Bildung'.
InKö wird vom Department Heilpädagogik und Rehabilitation der Universität zu Köln betrieben und unterstützt durch die Heidehof Stiftung. InKö zielt schwerpunktmäßig auf Fragen der integrativen und inklusiven Bildung und Erziehung im schulischen Bereich ab und versteht sich als überregionale Plattform, auf der Literatur, didaktische Projekte aus der Praxis, Elterninformationen etc. zur Verfügung gestellt werden. Das Angebot richtet sich dabei an Eltern und Familien, pädagogische Fachkräfte, InklusionsforscherInnen, Studierende, Auszubildende und alle Interessierten.

 

Die Literaturdatenbank bietet eine breite Informationssuche an. Zu finden sind über die Literatur- und Quellensuche auch Volltexte, eine Autorensuche und Examens- bzw. Diplomarbeiten zum Thema Integration.

 

Wir haben 'InKö' in unseren Bereich 'Medien, Literatur, Forschung' und dort unter dem Punkt Datenbanken und -sammlungen aufgenommen.

 

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Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zugestimmt

 

Der deutsche Bundestag hat über seine Presse-Seite unter der laufenden Nummer 234 folgende Mitteilung herausgegeben:

 

hib - heute im bundestag Nr. 234
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi, 8. Juni 2011 Redaktionsschluss: 13:30 Uhr
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zugestimmt
Ausschuss für Arbeit und Soziales

Berlin: (hib/JMB) Die UN-Behindertenrechtskonvention soll umfassend und mit einem nationalen Aktionsplan als Leitlinie umgesetzt werden. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag mit Mehrheit von Union und FDP einem entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen (17/4862) zugestimmt. Die Anträge der Fraktion Die Linke (17/4911, 17/5043) wurden mit Mehrheit der Koalitionsstimmen abgelehnt.

Der Koalitionsantrag sieht vor, auch über den nationalen Aktionsplan der Bundesregierung hinaus den intensivierten gesellschaftlichen und politischen Austausch mit behinderten Menschen und deren Verbänden fortzuführen. Der Aktionsplan soll voraussichtlich im Juni vorgestellt werden. Zudem soll unter anderem das Älterwerden behinderter Menschen mit geeigneten Maßnahmen begleitet und die Kinderbetreuung gemeinsam mit Ländern und Kommunen ausgebaut werden.

Eine Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion betonte, es gebe bereits einige „gute Regelungen, um die Teilhabe behinderter Menschen sicher zu stellen“. Aber es blieben andererseits Teilbereiche, „in denen wir noch mit Problemen zu kämpfen haben“, sagte sie und bezeichnete den nationalen Aktionsplan als „große Chance für Deutschland“. Sie wies darauf hin, dass der Koalitionsantrag gerade auch die Situation der älter werdenden Bevölkerung berücksichtige. Zudem forderte sie einen Paradigmenwechsel, „von der Fürsorge hin zur aktiven Lebensgestaltung“.

Demgegenüber übte die SPD-Fraktion Kritik. Eine Abgeordnete bezeichnete den Antrag der Koalitionsfraktionen als „hübschen Text, der völlig unzureichend“ sei. Die dort enthaltenen Punkte seien „alle schon bekannt“, ein eigenes Budget fehle nach wie vor. „Wenn wir diesem Antrag zustimmen, machen wir uns bei den Behinderten lächerlich“, sagte sie.

Ein Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bedauerte, dass der Antrag „im Bereich Sozialleistungen im Ungefähren verschwimmt“ und kritisierte insbesondere den dort enthaltenen Mehrkostenvorbehalt. Dieser führe zu einer strukturellen Blockade für das Wohnen in der eigenen Häuslichkeit, kritisierte er mit Blick auf die Diskussion über die Ermöglichung von ambulant betreutem Wohnen.

Auch die Fraktion Die Linke zeigte sich unzufrieden. „Das Beste an dem Koalitionsantrag ist, dass wir dieses Thema überhaupt wieder diskutieren“, sagte ein Sprecher und bemängelte, im Antrag stehe „nicht viel drin“. Es bestehe in der Diskussion des Themas „kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem“, sagte er und fügte an: „Wir alle wissen, was nötig ist, aber aus Sicht der Koalition darf es nichts kosten.“ Wer so tue, als sei die Umsetzung von Menschenrechten ohne Geld zu haben, begehe einen Irrtum.

Eine Vertreterin der FDP-Fraktion wies demgegenüber darauf hin, dass der Antrag aus ihrer Sicht nicht „mit Dingen überfrachtet ist, die man hinterher nicht einlösen kann“. Sie regte zudem an, sich die Leitlinien der UN-Behindertenrechts-konvention nochmals vor Augen zu führen. Diese beinhalteten unter anderem den Gedanken, dass Behinderung nicht mehr als Beeinträchtigung zu verstehen sei. Hierbei müsse sich die Gesellschaft bewegen und nicht die Behinderten.

 

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'Regionsforum' veröffentlicht diskussionswürdiges Eckpunktepapier

 

Aktionsbündnis "Eine Schule für Alle" bezieht Stellung.

Wir berichteten bereits durch einen Artikel der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" vom 05.03.2011 über die Gründung eines Regionsforums für Behinderte.

 

Dieses Forum ist aktiv geworden und hat ein
Eckpunktepapier zur Einführung der inklusiven Beschulung in Hannover
veröffentlicht (Format PDF, 47 kB).

 

Aus der Sicht des Hannoverschen Aktionsbündnisses "Eine Schule für Alle" ist dieses Eckpapier diskussionswürdig und in seiner Reichweite nicht ausreichend.

Bei einer 'Anhörung' im Rathaus Hannover zu diesem Papier der Region Hannover bezog das Aktionsbündnis Stellung, und auch diese Stellungnahme können wir Ihnen hier zur Einsicht und zum Download anbieten: Stellungsnahme Aktionsbündnis zum Eckpunktepapier (Format PDF, 147 kB).

 

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Regelungen zur sonderpädagogischen Förderung in Deutschland

 

Die Bundesarbeitsgemeinschaft "Gemeinsam leben - gemeinsam lernen e.V."
www.gemeinsamleben-gemeinsamlernen.de/
veröffentlichte auf ihrer Web-Seite eine interessante und detailreiche Auflistung der Schulgesetze der Bundesländer Deutschlands, bzw. die daraus extrahierten

Regelungen zur sonderpädagogischen Förderung in Deutschland

 

Zitat dazu von der Web-Seite

Schulgesetze sind Ländersache, daher gibt es in jedem Bundesland andere Regelungen zur sonderpädagogischen Förderung. Um einen Überblick über den Stand in den einzelnen Bundesländern zu bieten, haben Latham & Watkins in akribischer Arbeit alle entscheidenden Gesetze und Regelungen in einer Art Synopse zusammengefasst. Ein einzigartiger Überblick, der nun den direkten Vergleich ermöglicht über:
 
 - die maßgeblichen Regelungen in den Ländern
 - die Landesverfassungen
 - Regelungen zum Benachteiligungsverbot
 - die Schulrechte

Zitat-Ende

 

Wir bieten Ihnen hier zum Download die Pressemitteilung der 'Elternverbände für inklusive Bildung'
vom 26.03.2011 elternverbaende-inklusive-bildung_presse-info_2011-03-26 (Format PDF, 265 kB).

 

Auf der Web-Seite der Bundesarbeitsgemeinschaft wird angemerkt, daß die dort angebotenen Daten den gesetzlichen Veränderungen entsprechend angepaßt werden. Wir empfehlen darum eine regelmäßige Nachschau.

 

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Stadtführer für Interessierte und Touristen mit Behinderung

 

Die Stadt Hannover bietet zwei Broschüren als 'Stadtführer' für Menschen mit Behinderung an.

In unserem 'Presse-Bereich' berichteten wir bereits über die bilderreiche und leicht verständliche Broschüre "Unser Hannover - Tipps für Touristen mit Behinderung".
Mehr Informationen und Hinweise sowie eine Übersicht der Bus- und Bahnverbindungen nebst einem (knapp gehaltenen) Plan der Innenstadt Hannovers lassen sich in der "Broschüre für behinderte Touristen" finden.
Beide Hefte bekommen Sie als PDF-Dateien aus den Web-Seiten der Stadt

 

Unser Hannover ... TIPPS für Touristen mit Behinderung

 

Broschüre für behinderte Touristen

 

Weitere Informationen sind dort "Der rote Faden" (kein Download) und die Auflistung "Behindertengerechte Hotels" bzw. deren behindertengerechte Angebote in einer tabellarischer Übersicht.

 

Die genannten Broschüren bekommen Sie auch hier bei uns

 

Unser Hannover ... TIPPS für Touristen mit Behinderung (Format PDF, 1141 kB)

 

Broschüre für behinderte Touristen (Format PDF, 3435 kB)

 

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UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung

 

Seit dem 26. März 2009 ist auch in Deutschland die "UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung" rechtsverbindlich.

 

Besonders interessant ist der Artikel 24, der dem Thema Bildung gewidmet ist.
Hier auszugsweise der Absatz 2 als

 

Zitat aus Artikel 24, "Bildung"

 

(2) Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass

  • a) Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden;
  • b) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben;
  • c) angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen getroffen werden;
  • d) Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die notwendige Unterstützung geleistet wird, um ihre erfolgreiche Bildung zu erleichtern;
  • e) in Übereinstimmung mit dem Ziel der vollständigen Integration wirksame individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen in einem Umfeld, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet, angeboten werden.

Zitat-Ende

 

Wir bieten hier den Voll-Text der UN-Konvention:

 

(als zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte Übersetzung)

 

"UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung" (Format PDF, 140 kB)

 

(als englische-sprachige Ausgabe)

 

"UN-Convention on the Rights of Persons with Disabilities" (Format PDF, 110 kB)

 

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Nachrichten, Kurz-Mitteilungen, Hinweise

[ Letzte Änderungen in diesem Bereich: 2012-01-19, abends ]

VEREIN FÜR DIE INTEGRATION VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN

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