Integration in Krippen - Vorgeschichte
Die Idee der Betreuung von Kleinkindern mit Behinderung in Krippen ist nicht neu. Schon lange vor der bundesweiten Offensive
zur Schaffung von Krippenplätzen gab es einzelne integrative Plätze für Kleinkinder mit Behinderung.
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Integration in Krippen - Rechtsgrundlagen
Die unzureichende Schaffung von integrativen Krippenplätzen verstößt aus unserer Sicht gegen verschiedene Gesetze geltenden
deutschen Rechts:
Integration in Krippen - die Hürden
Zwischen dem Wunsch nach integrativer Förderung und Betreuung und dem Ziel ist der Weg lang. Viel Arbeit und Bereitschaft
der Mitwirkenden, vor allem aber die Koordination einer komplexen Antragstellung bei den entscheidenden Stellen und die
Erfüllung der Vorgaben der Ämter müssen aufgebracht werden - für 'Neulinge' in diesem Bereich eine gewaltige Hürde.
Wir haben versucht diese Situation darzustellen in einem
Schaubild
(Format PDF, 17 kB)
Die Idee der Betreuung von Kleinkindern mit Behinderung [ zum Seitenanfang ]
in Krippen ist nicht neu. Schon lange vor der bundesweiten Offensive zur Schaffung von Krippenplätzen gab es einzelne
integrative Plätze für Kleinkinder mir Behinderung.
Uns ist vor allem die Krabbelgruppe DIE KURZEN bekannt, die seit mehr als 10 Jahren in einer Gruppe von zwölf Kindern ein
Kleinkind mit Behinderung einzelintegrativ betreut. Mit Hilfe des großen Engagements der Mitarbeiter, der Elternschaft und
einer Rechtsanwältin wird die Einzelintegration von Kleinkindern mit Behinderung bei den 'Kurzen' über viele Jahre immer
wieder – zum Teil gerichtlich – durchgesetzt. Seit einigen Jahren gibt es eine informelle Vereinbarung zwischen
den 'Kurzen', dem Jugendamt der Stadt Hannover, dem Sozialamt der Stadt Hannover und dem Team Behindertenberatung: Ein Kind
mit Behinderung, bei dem Förderbedarf über die Frühförderstunden hinaus durch das Team Behindertenberatung festgestellt wird,
bekommt 10 Stunden heilpädagogische Förderung (Eingliederungshilfe). Diese 10 Stunden lehnen sich an den
Einzelintegrationserlass für den Kindergarten an.
Da eine verbindliche Regelung für die Organisation und Finanzierung von Integration in Krippen in Niedersachsen bis heute
nicht vorhanden ist, wurde diese informelle Regelung in Hannover bislang beibehalten. Fragten Eltern bei den Behörden nach
integrativer Krippenbetreuung erhielten sie bis vor kurzem die Antwort, dass es diese Möglichkeit aufgrund fehlender
Regelungen zur Organisation und Finanzierung nicht gebe.
Nur in besonderen Ausnahmefällen wurde in den letzten Jahren Integration in Krippen genehmigt und finanziert.
Das war immer dann der Fall, wenn Eltern und Einrichtungen die Rechtslage für Integration in Krippen besonders gut kannten
und sich von der ablehnenden Haltung der Behörden nicht abschrecken ließen.
Derzeit arbeiten das niedersächsische Kultusministerium sowie das niedersächsische Sozialministerium an verbindlichen
Regelungen. Die bisherigen Vorschläge aus den Ministerien sind jedoch aus unserer Sicht in der Praxis nicht umsetzbar.
Sie gleichen damit eher einer zukünftigen Verhinderungsregelung von Integration in Krippen, als einer verbindlichen Regelung,
die Integration in Krippen endlich unbürokratisch ermöglicht.
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verstößt aus unserer Sicht gegen verschiedene Gesetze geltenden deutschen Rechts:
Diese Vorgehensweise ist aus unserer Sicht inakzeptabel!
Integration von 0 bis 3
[ Letzte Änderungen in diesem Bereich: 2009-11-04 ]
VEREIN FÜR DIE INTEGRATION VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN